
Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen und dies sogar von einem Tag zum anderen! Dabei sind es nicht nur die
Eltern, die zunehmend schwerwiegende Alterserscheinungen in die Pflegebedürftigkeit zwingen, sondern es kann auch den Partner, die
Partnerin oder das Kind treffen; durch einen schweren Unfall, durch Behinderung oder eine chronische Krankheit.
Aus diesem Grund ist es wichtig den Familienbegriff nicht auf Familien mit Kind zu beschränken. Denn zunehmend stehen auch Beschäftigte
und Studierende der TU Clausthal vor dem schwierigen Spagat ihre Aufgaben im Beruf oder Studium und der Pflege bzw. Betreuung von
Angehörigen gerecht zu werden.
Dabei können die Beweggründe die häusliche Pflege für einen nahestehenden Angehörigen zu übernehmen vielfältig sein und die
Entscheidung dazu verdient Anerkennung, muss jedoch auch wohlüberlegt sein. Denn dieser Prozess ist für alle Beteiligten gleich
schwierig und kann sich über Jahre hinziehen.
Was tun wenn ein Pflegefall in der Familie auftritt? - dazu geben die nachfolgenden Ratgeber des Bundesministerium für Gesundheit und
des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend einen ersten Einblick.
Pflegebedürftig. Was nun?
Ratgeber Pflege
Pflegen zu Hause
Familienpflegezeit
"Wege zur Pflege" Internetseite des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend
Servicetelefon und Informationsportal "Wege zur Pflege"
Wichtige rechtliche Informationen zum Thema Betreuungsrecht, Patientenverfügung und Versorgungsvollmacht sind auf
der Seite des Bundesministeriums der Justiz zu finden:
http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesellschaft/Patientenverfuegung/patientenverfuegung_node.html
ebenso wichtige Informationen zur Patientenverfügung.
Haben Sie individuelle Fragen zum Thema Familienpflegezeit oder zum Pflegezeitgesetz? Hierzu steht Ihnen Ihr Personalsachbearbeiter der
TU Clausthal gerne zur Verfügung.