Pflege

Vereinbarkeit von Beruf, Studium und Pflege

Foto: Erfolgsfaktor Familie

Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen und dies sogar von einem Tag zum anderen! Dabei sind es nicht nur die Eltern, die zunehmend schwerwiegende Alterserscheinungen in die Pflegebedürftigkeit zwingen, sondern es kann auch den Partner, die Partnerin oder das Kind treffen; durch einen schweren Unfall, durch Behinderung oder eine chronische Krankheit.
Aus diesem Grund ist es wichtig den Familienbegriff nicht auf Familien mit Kind zu beschränken. Denn zunehmend stehen auch Beschäftigte und Studierende der TU Clausthal vor dem schwierigen Spagat ihre Aufgaben im Beruf oder Studium und der Pflege bzw. Betreuung von Angehörigen gerecht zu werden.
Dabei können die Beweggründe die häusliche Pflege für einen nahestehenden Angehörigen zu übernehmen vielfältig sein und die Entscheidung dazu verdient Anerkennung, muss jedoch auch wohlüberlegt sein. Denn dieser Prozess ist für alle Beteiligten gleich schwierig und kann sich über Jahre hinziehen.
Was tun wenn ein Pflegefall in der Familie auftritt? - dazu geben die nachfolgenden Ratgeber des Bundesministerium für Gesundheit und des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend einen ersten Einblick.
Pflegebedürftig. Was nun?
Ratgeber Pflege
Pflegen zu Hause
Familienpflegezeit

"Wege zur Pflege" Internetseite des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend

Servicetelefon und Informationsportal "Wege zur Pflege"

Pflegestützpunkt Goslar

Wichtige rechtliche Informationen zum Thema Betreuungsrecht, Patientenverfügung und Versorgungsvollmacht sind auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz zu finden:
http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesellschaft/Patientenverfuegung/patientenverfuegung_node.html
ebenso wichtige Informationen zur Patientenverfügung.


Haben Sie individuelle Fragen zum Thema Familienpflegezeit oder zum Pflegezeitgesetz? Hierzu steht Ihnen Ihr Personalsachbearbeiter der TU Clausthal gerne zur Verfügung.


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